Eine Situation, in der ein Familienmitglied plötzlich Unterstützung benötigt, bringt viele Fragen auf und belastet oft auch die Angehörigen. Unser Ansprechpartner ist Profi und unterstützt Sie in allen aufkommenden Fragen. Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie Infos und Hilfestellungen.
Qualität. Professionalität. Seriosität.
Ihr AIS Profi & Problemlöser vor Ort.
Die 24 Stunden Betreuung ist zu einer nicht mehr wegzudenkenden Dienstleistung in der heutigen Zeit geworden
Betreuungsbedürftige Personen – egal, ob jung oder alt, körperlich oder geistig eingeschränkt, oder einfach nur altersbedingt geschwächt – können mit Hilfe dieser Betreuungsform ihren Lebensabend in Würde zu Hause, in ihren eigenen vier Wänden verbringen.
Unser Mehrwert: Ihr Profi vor Ort!
Selbstständige Personenbetreuer unterstützen diese Menschen in vielerlei Hinsicht.
Die AIS sorgt zusätzlich mit unserem lokalen Ansprechpartnern vor Ort für ein gutes Zusammenspiel aller Beteiligten, damit es so zur vollen Entlastung der Angehörigen kommt.
Mit unserem regelmäßigen Betreuungs- & Besuchskonzept werden unsere Klienten sowie unsere Betreuungskräfte nie alleine gelassen – im Gegenteil – wir begleiten Sie durch die gesamte Betreuungszeit und sind somit laufender Ansprechpartner für etwaige Anliegen.
Unsere Leistungen.
Ihre Vorteile.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir übernehmen das für Sie.
Wir übernehmen die Bürokratie!
Meldeamt, Wirtschaftskammer Regionalstelle, Bezirkshauptmannschaft, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft – all das regeln wir für Sie!
Wir organisieren die passende Betreuungsperson!
Fließender Übergang des Wechsels, Organisation der An- und Abreise – wir kümmern uns darum!
Wir haben zusätzlich einen Profi vor Ort!
Für eine harmonische Betreuung fallen laufend Themen an – Ihr lokaler Ansprechpartner übernimmt und entlastet Sie!
Unterstützung beim Förderansuchen
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Förderung der 24 Stunden Betreuung beim Sozialministerium Service. Zusätzlich sind wir ein ständiger lokaler Ansprechpartner für die Familie sowie auch für unsere Betreuungskräfte.
Urlaubsvertretung
Bei der Urlaubsvertretung werden pflegende Angehörige für max. 4 Wochen durchgehend von einer 24 Stunden Betreuungskraft entlastet. Es gelten hier dieselben Voraussetzungen und Leistungen wie bei der andauernden 24 Stunden Betreuung.
Eine Urlaubsvertretung wird ebenfalls vom Sozialministerium Service unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Dies wird Ihnen Ihr lokaler Ansprechpartner vor Ort bestens erklären.
„Die besten Betreuungen durch pflegende Angehörige sind diejenigen, die sich selbst eine verdiente Pause und Erholung von der Pflege gönnen!“
Die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung kann mehrmals pro Jahr erfolgen.
Kurzzeitbetreuung und Überbrückungsbetreuung
Die Kurzzeitbetreuung ist ebenfalls eine Form der 24 Stunden Betreuung. Sie wird in Anspruch genommen, wenn eine Rund-um-die-Uhr Betreuung für die Dauer nicht notwendig ist.
Beispiel: Man wird nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen und ist für diverse Angelegenheiten, wie der Körperpflege und Haushaltstätigkeiten, auf jemanden angewiesen. In so einem Fall kann bis zur vollständigen Genesung eine Kurzzeitbetreuung in Anspruch genommen werden.
Unter einer Überbrückungsbetreuung versteht man die Inanspruchnahme einer 24 Stunden Betreuung vor Antritt in ein Pflege- oder Altenheim.
In beiden Fällen gelten dieselben Voraussetzungen und Leistungen wie bei einer dauerhaften 24 Stunden Betreuung!
Sie haben noch Fragen?
Nutzen Sie doch unser Rückrufservice!