auf Wunsch bei Ihnen vor Ort
Qualität. Professionalität. Seriosität.
Die 24 Stunden Betreuung ist zu einer nicht mehr wegzudenkenden Dienstleistung in der heutigen Zeit geworden.
Betreuungsbedürftige Personen – egal ob jung oder alt, körperlich oder geistig eingeschränkt, oder einfach nur altersbedingt geschwächt – können mit Hilfe dieser Betreuungsform ihren Lebensabend in Würde zu Hause, in ihren eigenen vier Wänden verbringen.
Selbstständige Personenbetreuer unterstützen diese Menschen in vielerlei Hinsicht.
Die AIS sorgt mit ihren lokalen Ansprechpartnern vor Ort für ein gutes Zusammenspiel aller Beteiligten, damit es so zur vollen Entlastung der Angehörigen kommt.
Mit unserem regelmäßigen Betreuungs- und Besuchskonzept werden unsere Klienten sowie unsere Betreuungskräfte nie alleine gelassen – im Gegenteil – wir begleiten Sie durch die gesamte Betreuungszeit und sind somit laufender Ansprechpartner für etliche Anliegen.
Unsere Leistungen.
Ihre Vorteile.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir übernehmen das für Sie.
Gewerbeanmeldung der Betreuungskraft
Meldeamt, Wirtschaftskammer Regionalstelle, Bezirkshauptmannschaft, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Organisation des 14-Tage bzw. 28-Tage Turnus
Fließender Übergang des Wechsels, Organisation der An- und Abreise
Laufende Bürokratie
i.A. Sozialversicherung des Personenbetreuers, Mitgliedsbeiträge div. Gewerkschaften
Unterstützung beim Förderansuchen
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Förderung der 24 Stunden Betreuung beim Sozialministerium Service. Zusätzlich sind wir ein ständiger lokaler Ansprechpartner für die Familie sowie auch für unsere Betreuungskräfte.
AIS Trainingscenter
Um unsere Betreuungskräfte optimal auf die Anforderungen des Klienten vorzubereiten, bietet die AIS 24 Stunden Betreuung seit 2016, als einzige Agentur, ein Trainingscenter für Personenbetreuer in Österreich an. Das hauseigene Trainingscenter der AIS 24 Stunden Betreuung für selbstständige Personenbetreuer in Wolfsberg (Kärnten), erfreut sich bereits großer Beliebtheit bei unseren Klienten und ihren Betreuungskräften. PersonenbetreuerInnen werden hier speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Klienten vor Ort vorbereitet.
In den Standardschulungen Deutsch, österreichische Gesetzeslehre, Betreuung & Pflege (Grundpflege, Lager- und Hebetechniken, Einführung in altersbedingte Erkrankungen) sowie Hauswirtschaftslehre (Kochen nach österreichischer Küche, Haushaltsführung, Wäscheversorgung) werden unsere PersonenbetreuerInnen von österreichischen Ausbildnern unterrichtet.
Nach positiver Ablegung der Kurse erhalten die Damen und Herren eine Teilnahmebestätigung.
Eine genaue und exakte Einführung und Schulung in die notwendige Pflege beim Klienten vor Ort sollte von einem österreichischen Pflegedienst übernommen werden. Weiters gibt es im AIS Center die Möglichkeit, dass BetreuerInnen, während ihres Aufenthaltes, die demenzgerechten Schauräume besichtigen können.
Urlaubsvertretung
Bei der Urlaubsvertretung werden pflegende Angehörige für max. 4 Wochen durchgehend von einer 24 Stunden Betreuungskraft entlastet. Es gelten hier dieselben Voraussetzungen und Leistungen wie bei der andauernden 24 Stunden Betreuung.
Eine Urlaubsvertretung wird ebenfalls vom Sozialministerium Service unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Dies wird Ihnen Ihr lokaler Ansprechpartner vor Ort bestens erklären.
„Die besten Betreuungen durch pflegende Angehörige sind diejenigen, die sich selbst eine verdiente Pause und Erholung von der Pflege gönnen!“
Die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung kann mehrmals pro Jahr erfolgen.
Kurzzeitbetreuung und Überbrückungsbetreuung
Die Kurzzeitbetreuung ist ebenfalls eine Form der 24 Stunden Betreuung. Sie wird in Anspruch genommen, wenn eine Rund-um-die-Uhr Betreuung für die Dauer nicht notwendig ist.
Beispiel: Man wird nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen und ist für diverse Angelegenheiten, wie der Körperpflege und Haushaltstätigkeiten, auf jemanden angewiesen. In so einem Fall kann bis zur vollständigen Genesung eine Kurzzeitbetreuung in Anspruch genommen werden.
Unter einer Überbrückungsbetreuung versteht man die Inanspruchnahme einer 24 Stunden Betreuung vor Antritt in ein Pflege- oder Altenheim.
In beiden Fällen gelten dieselben Voraussetzungen und Leistungen wie bei einer dauerhaften 24 Stunden Betreuung!
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Wir beraten Sie gerne!