Ablauf, Kosten & Förderungen
Alles, was Sie zur 24-Stunden-Betreuung mit AIS wissen müssen.
Alles, was Sie zur 24-Stunden-Betreuung mit AIS wissen müssen.
Wir möchten Ihnen den Start Ihrer 24-Stunden-Betreuung durch unser einfaches Konzept erleichtern.
Oft sind die zu betreuenden Personen nicht überzeugt und gehen gar nicht davon aus, dass sie Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigen. Durch unsere langjährige Erfahrung schaffen wir Vertrauen und helfen so allen Beteiligten, dass einer harmonischen Betreuung zu Hause nichts mehr im Wege steht!
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Sie haben Fragen zu uns oder unserer Betreuung? Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie direkt unsere Ansprechpartner für Ihr Bundesland oder stellen Sie gleich eine unverbindliche Anfrage.
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Sie erhalten von uns ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. So können Sie sich einen Überblick über die Gesamtkosten verschaffen.
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Unsere Bereichsleiter kommen zu Ihnen und machen sich vor Ort ein Bild über den benötigten Betreuungsbedarf und über weitere wichtige Faktoren. Es werden letzte Punkte abgeklärt und die Betreuung kann beginnen.
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Innerhalb von 5 bis 7 Werktagen vermitteln wir Ihnen eine passende/n Personenbetreuer/in! Sie/Er wird Ihnen persönlich vorgestellt und wir unterstützen Sie bei sämtlichen Formalitäten.
Für ein maßgeschneidertes Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Ansprechpartner, diese stehen Ihnen sehr gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung!
Der Tagessatz wird nach den individuellen Bedürfnissen des Klienten, dem tatsächlichen Betreuungsaufwand, der Anzahl der zu betreuenden Personen, der Turnuslänge, sowie den notwendigen Anforderungen an die Betreuungskraft berechnet.
Für ein maßgeschneidertes Angebot kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf eine Förderung.
Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro, für jede behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro. Nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt dabei unberücksichtigt.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss nachgewiesen werden, dass die Betreuungskraft
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 3573 / 27 529-410 oder informieren Sie sich im Web auf oesterreich.gv.at.
Quelle: Förderung der 24-Stunden-Betreuung (oesterreich.gv.at)
Wir beraten Sie gerne!