Die Leistungsbeschreibung von selbstständigen Personenbetreuern lt. der Neuregelung durch die Gewerbeordnungsnovelle 2015 BGBI 2015/81 (§§ 159-160):
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Haustieren und Pflanzen, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln etc.) - Unterstützung bei der Lebensführung
Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen, Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme, Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten, Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen, Gehen (Voraussetzung: Es dürfen keine Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung dieser Tätigkeiten durch Laien eine Anordnung durch einen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich machen.) - Gesellschafterfunktion
Gesellschaft leisten, Führung von Konversationen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten - Führung eines Haushaltsbuches
- Allfällige von Arzt oder Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege schriftlich übertragene ärztliche oder pflegerische Tätigkeiten
Verabreichen von Arzneimitteln (Einordnen), Anlegen von Bandagen und Verbänden (auch das Anziehen von Anti-Thrombose-Strümpfen), Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln, Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen, einfache Wärme- und Lichtanwendungen, zusätzliche ärztliche Tätigkeiten, die einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aufweisen.