Selbstständige PersonenbetreuerInnen, die ihr Gewerbe in Österreich ausüben, sind für die Entrichtung der Steuern und Abgaben von ihren Einkünften selbst verantwortlich.
Nachstehender Überblick, was SIE dazu wissen müssen.
Wirtschaftskammerbeiträge
Aufgrund der Einkommensgrenzen, die für die Bemessung der Wirtschaftskammer-Beiträge, der sogenannten „Umlagen“ gelten, müssen selbstständige PersonenbetreuerInnen in der Regel nur die „Grundumlage“ entrichten. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 40 und knapp 100€ pro Jahr.
Steuer
Als Selbstständige entrichten PersonenbetreuerInnen Einkommenssteuer. Das jährliche steuerpflichtige Einkommen, der Gewinn, errechnet sich aus der Summe der erhaltenen Honorare inklusive Fahrtkostenersatzleistungen sowie Sachbezügen, von welcher die tatsächlichen beruflichen Aufwendungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der Rest ist der steuerpflichtige Gewinn.
Sozialversicherung
Die Versicherung bei der gewerblichen Sozialversicherung ist verpflichtend und beinhaltet eine Kranken- sowie eine Pensions- und Unfallversicherung, wobei in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit nur die Mindestbeiträge vorgeschrieben werden.
Haftpflichtversicherung
Für selbstständige PersonenbetreuerInnen wird auch der Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung empfohlen.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer befreit sind Selbstständige in Österreich bis zu einer jährlichen Umsatzgrenze von 30.000€ („Kleinunternehmerregelung“)
Quellenangabe: "Steuern und Abgaben - was Sie wissen müssen im Überblick", DAHEIM BETREUT, 02/2018, S. 17