Mit 01.01.2020 findet die Zusammenlegung der Krankenkassen in Österreich statt. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft - kurz SVA - nennt sich ab sofort "SVS, die Sozialversicherung der Selbstständigen".
Ebenso tritt eine Änderung bei allen E-Cards ein. Es werden nur mehr E-Cards mit Fotos ausgegeben.
Ist man im Besitz eines österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder eines Ausweis im österreichischen Fremdenregister muss man für seine neue E-Card nichts tun. Sie bekommen diese mit Foto automatisch zugeschickt.
Da das jedoch bei beinahe allen selbstständigen PersonenbetreuerInnen nicht der Fall ist, müssen die Betreuungskräfte persönlich 3-4 Monate bevor die E-Card abläuft ODER nach schriftlicher Aufforderung eine Registrierungsstelle aufsuchen und folgende Dokumente mitbringen:
- Passbild (muss den Passbildkriterien entsprechen)
- vorhandene E-Card
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Alle Registrierungsstellen findet man online unter www.chipkarte.at/foto - dort gibt es auch nähere Informationen rund um das Thema E-Card.
Zusammenfassend:
Zuerst auf das Ablaufdatum seiner E-Card schauen und dann stressfrei die gewünschten Dokumente mit nach Österreich bringen.